Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bentheimer Eisenbahn AG ist bemüht, die Website www.be-mobil.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Niedersächsische Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (NBITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.be-mobil.de sowie alle dazugehörigen Unterseiten.

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 9 b NBGG

Diese Website ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 größtenteils vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Elemente sind noch nicht barrierefrei:

  • Manche Bedienelemente haben keinen Alternativtext.
  • Die Überschriften sind nicht auf allen Seiten in korrekter Reihenfolge geschachtelt.
  • Der Inhalt ist nicht immer korrekt gegliedert.
  • Die Tabelle „Abfahrten“ hat keine Rollen-Auszeichnung.
  • Formularelemente sind teilweise fehlerhaft beschriftet. Ein Klick auf das Label setzt den Cursor nicht auf das Formularfeld. Beschriftungen sind nicht korrekt mit den dazugehörigen Eingabefeldern verknüpft. Ein zugänglicher Name ist auch auf andere Weise nicht programmatisch ermittelbar.
  • Das Hauptmenü zeigt den aktiven Zustand auf erster Ebene durch blaue Farbe. Wird diese desaturiert, gibt es keinen ausreichenden Unterschied zu inaktiven Menüpunkten.
  • Blaue Überschriften auf grauem Grund unterschreiten das erforderliche Kontrastverhältnis von 4,5:1.
  • Carousel-Grafiken enthalten Text in der Grafik ohne Alternativtext.
  • Die Dropdowns sind bei Fokus ohne Outline.
  • Die Syntax der Website ist nicht immer korrekt.
  • PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.

Die Bentheimer Eisenbahn AG arbeitet daran, diese Elemente möglichst zeitnah an die Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 anzupassen.

Folgende Inhalte gehen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus:

Die Bentheimer Eisenbahn AG stellt auf dieser Website Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache bereit.

Feedback und Kontaktangaben

Unser Anspruch ist es, unsere Website so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder weitere Hinweise und Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, können Sie uns über folgenden Kontakt erreichen:

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen:

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Weitere Kontaktmöglichkeiten sind:
Telefon: 0511 / 120 – 40 10
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Website: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Geschaeftsstelle

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Bewertung durch die Sprachprofis GmbH vom 26.05.2025.

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